Gemäß Beschluss der staatlichen Antikorruptionsbehörde (ANAC) vom 13. April 2016, Nr. 430 üben die Direktoren und Direktorinnen der regionalen Schulämter für die autonomen Schulen die Funktion des Verantwortlichen oder der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz aus und mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5. Juni 2018 wurden die jeweiligen Direktoren und Direktorinnen der Deutschen Bildungsdirektion, der Italienischen Bildungsdirektion und der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion als Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz für die Schulen staatlicher Art und für die Berufsschulen ernannt.
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1 Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres)
https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
Von der ANAC ergriffene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei der Korruptionsbekämpfung
Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 30.06.2025)
Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzdekret Nr. 39/2013
Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzte Aktualisierung am 30.06.2025)
