Schulordnung
der LBS Gutenberg
Unsere Schulordnung
Um unsere gemeinsamen Ziele verwirklichen zu können, brauchen wir klare Grundsätze und Vereinbarungen, an die sich alle halten.
Wir begegnen uns mit Achtung und Rücksicht. Wir sind höflich zu einander und grüßen uns. Wir sind pünktlich, denn auch Pünktlichkeit ist eine Form des gegenseitigen Respekts.
Unsere Jugendlichen brauchen eine Ausbildung für die Zukunft. Unser Ziel und Anliegen ist es, mit Eltern und Arbeitgeber*innen gut und effizient zusammen zu arbeiten. Gemeinsam arbeiten wir an diesen Zielen.
Die Lehrer*innen sind – nach Vereinbarung – jederzeit bereit, mit den Eltern und Arbeitgeber*innen über eventuelle Probleme zu sprechen. Durch ein klärendes Gespräch können Missverständnisse oft schnell ausgeräumt werden. Alle wichtigen Informationen der Schule wie z. B. Noten, Termine der Schularbeiten oder Ähnliches werden in das digitale Register eingetragen. Erziehungsberechtigte und Arbeitgeber*innen informieren sich regelmäßig über dieses Medium und sind somit ständig über die schulischen Entwicklungen unserer Jugendlichen informiert. Auch bei volljährigen Schüler*innen sollten die Eltern Anteil am schulischen Leben nehmen.
Die angebotenen Elternabende für Vollzeitkurse bzw. die Schulsprechtage sind wichtige Möglichkeiten des persönlichen Kontakts zwischen Schule, Elternhaus und Arbeitgeber*innen.
Die Klassenlehrer*innen bilden die direkten Ansprechpartner und Verbindungsglieder zwischen den Klassen und der Schule. Falls Probleme entstehen, wenden wir – Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Arbeitgeber*innen – uns direkt, aber respektvoll, an die betroffene Person. Kann das Problem hier nicht gelöst werden, wenden wir uns an die nächsthöhere Instanz. Wenn eine Klasse z. B. mit einer Lehrkraft ein Problem hat, spricht sie die entsprechende Lehrkraft an, in einem zweiten Moment den/die Klassenlehrer*in, dann die Direktorin, falls nötig wird das Problem in den Klassenrat gebracht.
Während der Pausen wird die Klasse gelüftet, schalten die Lichter aus und begeben sich in den Pausenhof. Bei schlechter Witterung verbringen alle Schüler*innen die Pausenzeit in den Klassen im Schulgebäude. Das Verlassen des Schulgeländes ist für alle Schüler*innen untersagt.
Das Rauchen ist im gesamten Schulgelände verboten (LG vom 3. Juli 2006, Nr. 6). Beim ersten Verstoß erhält der/die Schüler*in eine schriftliche Verwarnung. Verstößt er/sie innerhalb von 5 Jahren nochmals gegen das Rauchverbot, ist eine Geldstrafe von € 110,00 vorgesehen. Auch elektronische Zigaretten sind im Schulgebäude und -gelände nicht gestattet.
Wer betrunken oder mit alkoholischen Getränken, bzw. mit Drogen jeglicher Art (z.B. auch Snooze) angetroffen wird, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Die Eltern werden benachrichtigt, sie holen den/die Schüler*in ab.
Mobiltelefone dürfen im Schulgebäude nicht benutzt werden, sie sind ausgeschaltet. Dem/Der Schüler*in, der/die dagegen verstößt, wird das Telefon samt Chipkarte für die Dauer des Unterrichtes abgenommen und in der Schule verwahrt, er/sie erhält eine Eintragung.
Wir schonen das Schulgebäude und die Einrichtungsgegenstände. Für ein produktives Arbeitsklima sind saubere und aufgeräumte Klassen nötig. Daher essen wir in den PC-Räumen nicht, mitgebrachtes Wasser muss in verschließbaren Behältern aufbewahrt werden. Der Getränkeautomat wird nur während der Pausen benutzt.
Kleiderordnung
Junge Menschen legen Wert darauf, mit ihrer Kleidung ihre Individualität zum Ausdruck zu bringen. Kleidung bietet außerdem die Möglichkeit, das eigene Lebensgefühl zu zeigen. Diese Möglichkeit sollen auch unsere Schülerinnen und Schüler haben. Dennoch hat die Berufsschule den Auftrag, junge Menschen bestmöglich auf das Berufsleben vorzubereiten. Dazu gehört auch das Wissen um „No-Gos“ in Bezug auf das Outfit am Arbeitsplatz, deshalb gilt an der Schule folgender Dresscode: keine Schildkappen oder Mützen, keine Hosen mit dem „Schritt im Knie“, kein zu tiefes Dekolleté, nicht bauchfrei, keine zu kurzen Röcke/Hosen (Hotpants).
Abwesenheiten
Grundsätzlich ist der Klassenvorstand für die Entschuldigung von Absenzen zuständig. Kann der Lehrling aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht nicht besuchen (Präsenzunterricht und Fernunterricht), ist die Abwesenheit der minderjährigen Lehrlinge von den Eltern, ansonsten durch den Lehrling selbst, innerhalb 9.00 Uhr im Schülersekretariat telefonisch zu melden. (Die Anrufpflicht per Telefon der Vollzeitschüler entfällt somit.) Die entsprechende Entschuldigung ist ausschließlich über das digitale Register innerhalb einer Woche nach Rückkehr dem Klassenvorstand zu übermitteln.
Bei vorhersehbaren Absenzen ist der Klassenvorstand über das digitale Register rechtzeitig zu informieren. Eine nachfolgende Entschuldigung über das dig. Register ist nötig (z. B. Bestätigung des Arztes im Falle einer Visite, bei Prüfungen durch das jeweilige Amt usw.). Der/Die Schüler*in muss im Schülersekretariat die Erlaubnis für ein vorzeitiges Verlassen (z. B. Übelkeit, Krankheit) des Schulgebäudes einholen. Minderjährige Schüler*innen müssen von einem Elternteil abgeholt werden.
Verhaltenskodex für den Fernunterricht bzw. für Videokonferenzen
Während des Fernunterrichts gilt grundsätzlich die Schulordnung. Diese wird durch folgende Regeln ergänzt: Die Schüler*innen nehmen aktiv am Fernunterricht teil, unbegründete Fehlzeiten und Verspätungen werden nicht entschuldigt. Die Schüler*innen testen frühzeitig das technische Equipment und bei Problemen informieren sie umgehend den Klassenvorstand bzw. die betreffende Lehrperson. Prinzipiell ist die Kamera eingeschaltet, bei zu großen Gruppen bzw. bei technischen Störungen kann die Lehrkraft die Schüler*innen auffordern, die Kameras auszuschalten. Das Mikrophon ist nur bei Wortmeldungen eingeschalten. Es gelten die üblichen Verhaltensregeln der Schule: grüßen und verabschieden, freundlicher, respektvoller Umgang mit Schüler*innen und Lehrkräften, kein Mobbing. Der Dress-Code der Schule gilt auch im Fernunterricht. Die Schüler*innen sitzen am Schreibtisch, dürfen Wasser trinken, das Ambiente ist aufgeräumt und ruhig. Während des Unterrichtes wird nicht gegessen oder geraucht.
Die Schüler*innen melden sich per Handzeichen (digital oder real) zu Wort und warten bis sie aufgerufen werden. Sie beginnen ihre Wortmeldung, indem sie ihren
Namen nennen
Die Schüler*innen arbeiten konzentriert mit und widmen sich keinen Nebentätigkeiten. Da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, dürfen die Schüler*innen keine Mitschnitte oder Aufnahmen tätigen. Aufgaben dürfen weder vom Internet noch von Mitschüler*innen kopiert werden.
Die Schüler*innen merken sich ihre Kennwörter und verwalten diese. Mit der Schule und im Rahmen des Unterrichts wird über Microsoft Teams, das digitale Klassenbuch Webuntis, die offiziellen E-Mail-Adressen der Lehrkräfte und der snets-Adressen der Schüler*innen kommuniziert. Grundsätzlich gelten für diese Kontakte die allgemein üblichen Bürozeiten bzw. der Stundenplan. Die Schüler*innen geben die Arbeitsaufträge für den Fernunterricht pünktlich ab. Dabei werden Formatvorgaben und übliche E-Mail Standards eingehalten. Die Arbeitsaufträge werden von den Lehrer*innen regelmäßig kontrolliert. Auch im Fernunterricht wird die Hochsprache verwendet. Rechtschreib- und Grammatikregeln werden angewandt. In den Kommunikationsplattformen werden nur Beiträge zu unterrichtsrelevanten Themen veröffentlicht.
Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden. Mutwillig angerichtete Schäden werden dem/der Verursacher*in in Rechnung gestellt. Die Schule haftet nicht für beschädigte bzw. abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen. Jeder Unfall während der Schulzeit, der eine ärztliche Behandlung erfordert, wird sofort im Schülersekretariat gemeldet, da eine Meldung seitens der Schulverwaltung an das INAIL bzw. an die Unfallversicherung weitergeleitet werden muss.
Die Schulführungskraft
Dr. Edit Meraner
